Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) sieht zwei Möglichkeiten vor, Abschlagsrechnungen zu stellen. Die erste Variante ist dabei die vermeintlich einfachere: pauschaleAbschläge. Variante zwei klingt zwar komplizierter, ist aber letztendlich auch kein Hexenwerk: kumulative (auch kumulierte) Abschläge.
Wichtiges zu Abschlagsrechnungen
Abschlagsrechnungen werden - ganz im UnterschiedzuTeilrechnungen - vorVollendung deiner Leistung, sprich einer Abnahme, gestellt. Ähnlich wie bei einer normalen Rechnung muss auch die Abschlagsrechnung alle relevanten Informationen beinhalten.
Abschlagsrechnungen werden in einigen Regionen auch "Akonto" genannt und meinen am Ende alle das Gleiche: Eine Anzahlung oder Abrechnung der zu erbringenden oder erbrachten Leistungen.
Ein Beispiel
Du verlegst in einer Wohnung neuen Boden und stellst schon bevor du startest eine Abschlagsrechnung, um zum Beispiel das Material anzahlen zu lassen. Hier ist noch keine Leistung erbracht, entsprechend kann keine Abnahme stattfinden.
Pauschale Abschläge
Sie sind deshalb vermeintlich einfach, da sie im Prinzip, vom Aufbau und der Erstellung her, normalen Rechnungen gleichen. Sie weisen am Ende jeweils einen Betrag aus und sind für sich alleine gültig. Deshalb heißen sie auch pauschale Abschläge.
In der Praxis werden oft "pauschal" beispielsweise 50% auf Materialkosten zu Beginn des Auftrags oder bei Fortschritt ein prozentualer Anteil des Gesamtauftrags abgeschlagen.
Das tut dem Geldbeutel gut, sprich deinem Liquiditätsmanagement. Gilt übrigens gleichermaßen für große, wie für kleine Betriebe.
Interessant wird es erst bei der Schlussrechnung: diese bildet alle Positionen (Leistungen, Material, etc.) des Gesamtauftrags ab und darf erst nach erfolgter Bauabnahme gestellt werden.
In ihr müssen zuvor erstellte Abschläge natürlich verrechnet werden - denn die abgeschlagenen pauschalen Summen hat man bereits erhalten.
Kumulative Abschläge
Fangen wir beim Wort "kumulativ" (oft auch kumuliert) an. Kumulativ, also aufeinander aufbauend, sind in diesem Fall Abschläge gestaltet. Sie finden häufig Anwendung in der Praxis und viele Bauunternehmen, Architekten und Bauherren fordern sie. Warum?
Denn sie zeigen den Baufortschritt an.
Das bedeutet, dass jeder Abschlag mehr Leistungen und Material ausweist oder (größere Mengen) als der vorangegangene Abschlag. Sie spiegeln zu jedem Zeitpunkt den aktuellen Leistungsstand des Auftrags wider.
Entsprechend anders als pauschale Abschläge sind die aufgebaut. Sie müssen bereits untereinander jeweils vorangegangene Abschlagsrechnungen verrechnen.
Unterschiede in der Praxis
In der Praxis gleicht sich die 1. Abschlagsrechnung jeweils beider Verfahren. Sie ist im Prinzip eine normale Rechnung, da es noch nichts zu verrechnen gibt.
Ab der 2. Abschlagsrechnung erhält man in einer kumulierten Abschlagsserie dann jedoch eine Rechnungsaufstellung, die den vorangegangenen Abschlag verrechnet, also abzieht. Wie oben beschrieben führt der kumulative 2. Abschlag auch die bereits abgerechneten Leistungen auf (im Beispiel Material 1 und Material 2).
Die Schlussrechnung
In beiden Varianten muss die Schlussrechnung am Ende die Gesamtleistung aufführen und Abschläge gegenüberstellen. Daraus ergibt sich dann schlussendlich aus dem Gesamtbetrag der Schlussrechnung (in unserem Beispiel brutto 5.950,00 EUR) und den gestellten Abschlägen und ihre Zahlung der noch zu zahlende, offene Forderungsbetrag. In unserem Beispiel sind das dann nach Anzahlung von:
Gesamter Betrag des Auftrags = Betrag der Schlussrechnung: 5.950 EUR
Abschlag 1: 1.190 EUR
Abschlag 2: 595 EUR
Offene Forderung: 4.165 EUR
In plancraft hast du in Abschlagsrechnungen die Möglichkeit, dir eine gesonderte Zahlungsaufstellung als extra Beiblatt anfügen zu lassen. Diese zeigt detailliert, welche Zahlungen dein Kunde wann getätigt hat (vorausgesetzt, du hast sie in plancraft ordentlich eingetragen). Ebenfalls Skonto oder Sicherheitseinbehalt werden ordentlich ausgewiesen.
Was muss ich bei kumulierten Abschlägen beachten?
Wenn du nach wie vor pauschale Abschläge schreiben und berechnen möchtest, kannst du das problemlos und musst keine weitere Aktion vornehmen.
Wenn du von pauschalen Abschlägen auf kumulierte umsteigen möchtest, musst du beachten, dass du von nun an stets den aktuellen Auftragsfortschritt abschlägst. Entsprechend müssen ein neuer Abschlag jeweils mindestens den Leistungsumfang des vorherigen Abschlags ausweisen.
Fügst du nur Leistungen / Material ein, die seit dem letzten Abschlag für die Abrechnung fällig sind, kann deine kumulierte Abschlagsrechnung zu niedrig ausfallen (... denn deine vorherigen Abschläge werden ja berücksichtigt, d. h. abgezogen).
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Zusammenfassung
Abschläge zu stellen ist nicht schwierig. Du musst nur wissen was du tust. Hier die Wichtigsten Infos:
Abschlagsrechnungen benötigen nicht zwingend eine Teilabnahme deiner Leistungen
Es gibt 2 Arten: pauschale und kumulative Abschläge
Pauschale Abschläge sind quasi Einzelrechnungen, die erst in der Schlussrechnung verrechnet werden
Kumulative Abschläge zeigen den Baufortschritt an, wachsen also mit jedem Abschlag
Kumulative Abschläge verrechnen sich ab der 2. Abschlagsrechnung
In der Schlussrechnung müssen so oder so alle vorherigen Abschläge berücksichtigt werden
In der VOB sind beide Varianten zulässig, in der Praxis werden jedoch häufig kumulative Rechnungen gefordert
Und denk daran: eine Schlussrechnung bedarf immer deiner Bauabnahme.
Autor des Beitrags
Lukas Bartels
Brand Marketing Manager
Lukas ist Brand Marketing Manager bei plancraft und von Anfang an Teil des Teams. Er kennt die Bedürfnisse der Handwerker und bleibt immer auf dem neuesten Stand der digitalen Neuerungen. Durch seine langjährige Erfahrung in der Startup-Welt weiß er, wie man zukunftsfähige Lösungen für das Handwerk gestaltet.
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