Umsatzsteuer für Bauleistungenprüfen und richtig rechnen

Dein Auftrag

€

Was du für die Arbeit berechnest, ohne Umsatzsteuer.

Baustelle

Arbeit an einem Grundstück wird dort besteuert, wo es liegt.

Kleinunternehmerregelung

Möglich, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € beträgt. Im Gründungsjahr gilt 25.000 €.

Leistung
Kunde

Deine Rechnung

Rechnungsbetrag12.500,00 €Ohne Umsatzsteuer.
Netto12.500,00 €
Umsatzsteuer 0 %0,00 €

Dein Kunde schuldet die Umsatzsteuer

Du stellst netto in Rechnung. Dein Kunde meldet 2.375,00 € Umsatzsteuer selbst beim Finanzamt an (§ 13b UStG).

Dieser Satz muss auf die Rechnung

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Wir rechnen nach dem Gesetz, nicht nach deinem Einzelfall. Im Zweifel frag deinen Steuerberater.

Schreib die Rechnung gleich in plancraft.

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So entscheiden wir

  1. Liegt die Baustelle im Ausland, wird die Arbeit dort besteuert (§ 3 Abs. 7 und § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG). Auf deine Rechnung kommt keine deutsche Umsatzsteuer.
  2. Nutzt du die Kleinunternehmerregelung, ist dein Umsatz steuerfrei (§ 19 UStG). Dann gibt es auch keine Steuer, die auf deinen Kunden übergehen könnte.
  3. Ist es eine Bauleistung und erbringt dein Kunde selbst nachhaltig Bauleistungen, schuldet er die Umsatzsteuer (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 5 UStG). Du rechnest netto ab.
  4. Lieferst und montierst du eine Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes für deren Betreiber, gilt der Nullsteuersatz (§ 12 Abs. 3 UStG). Bis 30 kWp gilt das ohne weiteren Nachweis.
  5. Sonst gilt der Regelsteuersatz von 19 Prozent (§ 12 Abs. 1 UStG), den du auf der Rechnung ausweist.

Häufige Fragen

Was ist eine Bauleistung nach § 13b UStG?
Jede Arbeit, die ein Bauwerk herstellt, instand setzt, instand hält, ändert oder beseitigt, auch wenn du das Material mitlieferst. Planung und Bauüberwachung zählen nicht dazu (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG, Abschnitt 13b.2 Abs. 6 UStAE). Eine Reparatur oder Wartung bis 500 € netto zählt ebenfalls nicht dazu, eine Wartung darüber nur, wenn Teile verändert, bearbeitet oder ausgetauscht werden (Abschnitt 13b.2 Abs. 7 Nr. 15 UStAE). Auch eine Photovoltaikanlage, die du auf ein Dach montierst, ist eine Bauleistung.
Woran erkenne ich, dass mein Kunde selbst Bauleistungen erbringt?
Dein Kunde zählt dazu, wenn mindestens 10 Prozent seines weltweiten Umsatzes Bauleistungen sind (Abschnitt 13b.3 UStAE). Der übliche Nachweis ist die Bescheinigung USt 1 TG, die ihm sein Finanzamt ausstellt. Sie gilt höchstens drei Jahre. Lass dir vor der Rechnung eine Kopie geben und leg sie zu deinen Unterlagen. Eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG reicht nicht, denn die betrifft nur die Bauabzugsteuer, nicht die Umsatzsteuer.
Was muss auf eine Rechnung mit § 13b?
Der Nettobetrag ohne Umsatzsteuer und der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ (§ 14a Abs. 5 UStG). Weist du trotzdem Umsatzsteuer aus, schuldest du sie zusätzlich dem Finanzamt. Ab 2027 schreibst du Rechnungen an andere Betriebe im Inland als E-Rechnung, wenn dein Umsatz im Vorjahr über 800.000 € lag, ab 2028 auch darunter (§ 27 Abs. 38 UStG).
Gilt § 13b auch bei Privatkunden?
Nein. § 13b verschiebt die Steuer nur auf Betriebe, die selbst Bauleistungen erbringen. Einer Privatperson stellst du Umsatzsteuer in Rechnung, außer du bist Kleinunternehmer, du montierst eine Photovoltaikanlage auf oder bei ihrem Wohnhaus oder die Baustelle liegt im Ausland.

Vom Angebot zur Rechnung in einem Programm.

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