Steuerbonus nach § 35aund der Text für deine Rechnung
Steuerbonus deines Kunden
Der Tag der Zahlung entscheidet, nicht das Rechnungsdatum.
- Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, brutto
- 2.380,00 €
- Material, brutto
- 1.785,00 €
- Rechnungsbetrag, brutto
- 4.165,00 €
Text für deine Rechnung
Im Rechnungsbetrag von 4.165,00 € sind Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten von 2.380,00 € enthalten. Diese Kosten können nach § 35a Abs. 3 EStG steuerlich begünstigt sein. Die Materialkosten von 1.785,00 € sind nicht begünstigt. Die Steuerermäßigung setzt voraus, dass der Rechnungsbetrag unbar auf unser Konto gezahlt wird. Bei Barzahlung entfällt sie.
Nur bei unbarer Zahlung: Zahlt dein Kunde bar, verliert er den Steuerbonus, auch wenn die Rechnung stimmt.
Der Höchstbetrag gilt pro Haushalt und Jahr, für alle Handwerkerrechnungen zusammen.
Was sich 2027 ändern soll
Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 den Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen. Er senkt den Steuerbonus von 20 % auf 15 % der Arbeitskosten und den Höchstbetrag von 1.200,00 € auf 900,00 € im Jahr, ab dem 1. Januar 2027.
Bundestag und Bundesrat haben noch nicht zugestimmt. Bis dahin gilt § 35a Abs. 3 EStG in der heutigen Fassung.
Für den Steuerbonus zählt der Tag, an dem dein Kunde bezahlt, nicht das Rechnungsdatum. Zahlt er noch 2026, bekommt er 20 %. Schreib die Rechnung deshalb, sobald die Arbeit fertig ist.
Häufige Fragen
Welche Kosten zählen für den Steuerbonus?
Wann bekommt mein Kunde keinen Steuerbonus?
Reicht eine Pauschalrechnung?
Was passiert, wenn mein Kunde bar bezahlt?
Gilt das auch für die energetische Sanierung?
Schreib die nächste Rechnung in plancraft.
Angebot, Aufmaß, Stundenzettel und Rechnung in einem Programm. Teste es direkt für 7 Tage kostenlos.
Über 30.000 Handwerkerliebenplancraft
- 4,8Google (700+)
- 4,5Trustpilot (230+)
- 4,7Capterra (30+)
- 4,7OMR (10+)