Verzugszinsen berechnenfür jede überfällige Rechnung

Deine Rechnung

€

Was dein Kunde noch schuldet, mit Umsatzsteuer.

Der letzte Tag, an dem dein Kunde hätte zahlen müssen. Die Zinsen laufen ab dem Tag danach bis heute.

Dein Kunde

Steht kein Termin im Vertrag, ist ein Betrieb spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug, bei Werkleistungen meist ab der Abnahme gezählt. Trage dann diesen Tag als Zahlungsziel ein. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft wählst du als Privatkunde.

Das darfst du aufschlagen68,81 €

So rechnen wir

Ein Betrieb zahlt vom 1. Juli 2026 bis 31. Dezember 2026 10,52 % Verzugszinsen: den Basiszinssatz von 1,52 % plus 9 Prozentpunkte, nach § 288 Abs. 2 BGB.

Ein Privatkunde zahlt im selben Zeitraum 6,52 %: den Basiszinssatz plus 5 Prozentpunkte, nach § 288 Abs. 1 BGB.

Die Zinsen laufen ab dem Tag nach dem Zahlungsziel bis heute, tageweise mit 365 Tagen im Jahr. Der Basiszinssatz ändert sich zum 1. Januar und zum 1. Juli. Läuft eine Rechnung über einen Wechsel, rechnen wir jeden Abschnitt mit seinem Satz.

Gegenüber einem Betrieb kommt eine Pauschale von 40,00 € dazu, nach § 288 Abs. 5 BGB. Gegenüber Privatkunden gibt es keine Pauschale.

Quellen

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Verzugszinsen?
Gegenüber einem Betrieb 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, gegenüber Privatkunden 5 Prozentpunkte darüber (§ 288 BGB). Der Basiszinssatz ändert sich zum 1. Januar und zum 1. Juli, die Deutsche Bundesbank gibt ihn bekannt. Läuft eine Rechnung über einen Wechsel, gilt jeder Satz für seine Tage.
Ab wann darf ich Verzugszinsen verlangen?
Ab dem Tag, nachdem dein Kunde in Verzug ist. Steht ein Termin im Vertrag, ist das der Tag danach. Sonst ist ein Betrieb spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug, ein Privatkunde nur dann, wenn die Rechnung darauf hinweist. Bei Werkleistungen ist die Zahlung in der Regel erst nach der Abnahme fällig. Mit einer Mahnung geht es bei beiden schneller. Ist die VOB/B vereinbart, ist dein Kunde spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug, auch bei einer Abschlagsrechnung, und früher nur nach Ablauf einer Nachfrist (§ 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B).
Was ist die Pauschale von 40 €?
Ist ein Betrieb mit einer Zahlung in Verzug, darfst du nach § 288 Abs. 5 BGB pauschal 40 € für deinen Aufwand verlangen, zusätzlich zu den Zinsen und ohne ihn nachzuweisen. Gegenüber Privatkunden gibt es die Pauschale nicht. Gehst du später zum Anwalt, wird sie auf dessen Kosten angerechnet.

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