E-Rechnung prüfenXRechnung und ZUGFeRD lesen, ohne Upload

Öffne die Datei, die dein Lieferant geschickt hat. Du siehst die Rechnung als Dokument und ob die wichtigsten Angaben stimmen. Unbegrenzt oft und ohne Anmeldung.

Schritt 1

Rechnung öffnen und prüfen

Zieh deine E-Rechnung hierher

XML oder PDF mit ZUGFeRD, bis 20 MB. Wir laden nichts hoch, die Datei bleibt auf deinem Gerät.

So prüfen wir

Die Datei bleibt auf deinem Gerät. Dein Browser liest sie, nichts geht an einen Server, auch nicht an plancraft. Darum kostet uns eine Prüfung nichts, und du öffnest so viele Rechnungen, wie du willst.

Wir lesen XRechnung in UBL und CII, ZUGFeRD und Factur-X als PDF oder XML. Eine FatturaPA aus Italien erkennen wir und sagen dir das.

Wir prüfen die wichtigsten Angaben nach EN 16931, bei einer XRechnung auch einen Teil der deutschen Zusatzregeln, und rechnen alle Summen nach. Die vollständige technische Prüfung mit Schematron machen wir nicht.

Schritt 2

Ab wann musst du E-Rechnungen schicken?

Empfangen musst du E-Rechnungen schon seit 2025. Fürs Schicken kommt es auf deine Kunden und deinen Umsatz an.

Wem schreibst du Rechnungen?

Vermieter, Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften zählen hier als Betriebe.

Bist du Kleinunternehmer nach § 19 UStG?
€

Netto, ohne Umsatzsteuer. Für die Pflicht ab 2027 zählt der Umsatz aus 2026.

Deine Fristen

Schicken musst du ab1. Januar 2027

Dein Gesamtumsatz 2026 liegt über 800.000 €. Hast du mit einem Kunden elektronischen Datenaustausch vereinbart, darfst du ihn bis Ende 2027 weiter nutzen.

Bis dahin darfst du Papierrechnungen schicken, ein PDF nur, wenn dein Kunde zustimmt. Maßgeblich ist, wann die Leistung fertig ist, nicht das Rechnungsdatum.

Empfangen musst du seit1. Januar 2025

Rechnungen bis 250 € brutto dürfen weiter auf Papier gehen.

Rechnungen an Bundesbehörden müssen schon heute E-Rechnungen sein, außer bei Direktaufträgen bis 1.000 € (§ 3 E-Rechnungsverordnung). Länder und Kommunen haben eigene Regeln, frag beim Auftraggeber nach.

Stand: 10. Oktober 2026. Grundlage ist § 27 Abs. 38 UStG.

Häufige Fragen

Was ist eine E-Rechnung?
Eine Rechnung in einem festen Datenformat, das ein Programm lesen kann, zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1 mit Profil Basic oder höher. Ein PDF oder ein Scan ist keine E-Rechnung, auch wenn es per E-Mail kommt. Seit 1. Januar 2025 muss jeder Betrieb in Deutschland E-Rechnungen empfangen können.
Wird meine Rechnung hochgeladen?
Nein. Dein Browser liest die Datei auf deinem Gerät, nichts geht an einen Server. Darum gibt es bei uns keine Grenze, wie viele Rechnungen du im Monat prüfst.
Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?
Die XRechnung ist eine reine XML-Datei, die ohne Programm kaum lesbar ist. ZUGFeRD ist ein PDF, in dem dieselben Daten als XML stecken: Du siehst die Rechnung wie gewohnt, und dein Programm liest die Daten. Beide gelten in Deutschland als E-Rechnung, ZUGFeRD ab dem Profil Basic.
Muss ich als kleiner Betrieb schon 2027 E-Rechnungen schicken?
Nur wenn dein Gesamtumsatz 2026 über 800.000 Euro lag. Sonst gilt die Pflicht für dich ab 1. Januar 2028. Kleinunternehmer nach § 19 UStG und Rechnungen an Privatkunden sind ausgenommen.
Was mache ich, wenn etwas fehlt?
Schick dem Absender die Liste mit den Regelnummern. Er korrigiert die Rechnung in seinem Programm und schickt sie neu. Fehlen Pflichtangaben, kann dich das den Vorsteuerabzug kosten.

Vom Angebot zur XRechnung in einem Programm.

Mit plancraft schreibst du Angebot, Rechnung und XRechnung an einem Ort. Teste es direkt für 7 Tage kostenlos.

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